Mitgliedschaft

Mitgliedschaft
  1. Wer Mitglied der Hanse Lounge werden will, muss durch zwei Mitglieder vorgeschlagen werden, die jeweils mindestens seit einem Jahr Clubmitglied sind. Die Paten dürfen nicht aus der gleichen Unternehmung kommen. Der Vorschlag ist schriftlich, unter Angabe des Namens, Standes (Beruf) und der Anschrift des Vorgeschlagenen einzureichen. Über die Mitgliedschaft wird durch den Beirat entschieden. Ein Recht auf Aufnahme in die Hanse Lounge besteht nicht. Mit der positiven Entscheidung des Beirats über die Aufnahme kommt ein Mitgliedschaftsvertrag zustande. Sollte ein Aufnahmestopp vorliegen, wird der Antragssteller in die Warteliste aufgenommen.
  2. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtung der Hanse Lounge und etwaiger Kooperationspartner (zu den von der Hanse Lounge vereinbarten Konditionen) sowie zur Teilnahme an Clubveranstaltungen innerhalb der Hanse Lounge. Die Mitglieder müssen die Clubregeln beachten. Die Räumlichkeiten und Einrichtung der Hanse Lounge stehen den Mitgliedern während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Der Club kann an bestimmten Tagen ganz oder teilweise geschlossen sein.
  3. Anmeldungen und Absagen für Clubveranstaltungen können nur schriftlich in der Verwaltung oder per E-Mail entgegengenommen werden. Bei begrenztem Platzangebot entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Reservierungen. Bei Nichterscheinen ohne vorherige schriftliche Absage wird eine entsprechende No Show Gebühr erhoben.
  4. Private Veranstaltungen sowie die Nutzung der Konferenzräume sind vorbehaltlich von Kapazitäten und anderer Veranstaltungen in den Clubräumen nach Absprache möglich.
  5. Die Mitglieder können Gäste in die Räumlichkeiten mitbringen. Die Gäste sind verpflichtet, die Clubregeln zu beachten.
  6. Bei der Firmenmitgliedschaft ist die aufgenommene Gesellschaft Inhaber der Mitgliedschaft und übernimmt die Beitragspflicht für das aufzunehmende Mitglied. Das vom Beirat bestätigte Mitglied kann auf Grund des Platzrechtes von der Firma durch eine andere Person ersetzt werden, eine neuerliche Aufnahmegebühr wird fällig. Das neue Mitglied muss ebenfalls zwei Paten stellen, die nicht aus dem Kreis der anderen Firmenmitglieder derselben Gesellschaft stammen dürfen, und muss durch den Beirat bestätigt werden.
  7. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
Mitgliedsbeiträge
  1. Mit der positiven Aufnahmeentscheidung haben die Mitglieder eine einmalige Aufnahmegebühr sowie einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen; die Beträge werden vom Beirat festgelegt. Deren Höhe ergibt sich aus den jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Beitragssätzen. Der Beitrag kann von Zeit zu Zeit in angemessener Weise an etwa gestiegene Kosten angepasst werden. Die Beiträge werden im Januar des Kalenderjahres in Rechnung gestellt und sind spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

    Im Jahr des Vertragsschlusses ist der Jahresbeitrag abhängig vom Zeitpunkt des Beitritts anteilig zu entrichten. Wer nach dem 30. Juni aufgenommen wird, zahlt für das laufende Jahr nur die Hälfte des Beitrages. Fällt der Vertragsschluss in das 4. Quartal, so ist der Jahresbeitrag erst für das kommende Jahr zu zahlen.
  2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Mitgliedskarte
  1. Jedes Mitglied erhält eine ordentliche „Membercard“.
  2. Bei Kündigung der Mitgliedschaft ist die „Membercard“ an die Hanse Lounge zurückzugeben, da diese im Eigentum des Clubs verbleibt. Unterbleibt die Rückgabe binnen 4 Wochen ab Beendigung der Mitgliedschaft, ist eine Aufwandspauschale von € 100.- zu entrichten.
  3. Die Geschäftsführung – oder auf Wunsch der Geschäftsführung auch der Beirat – kann Ausnahmen von der Aufwandspauschale beschließen (z.B. im Todesfall).
Austritt / Ordentliche Kündigung

Der Mitgliedschaftsvertrag kann von einem Mitglied oder der Hanse Lounge GmbH & Co. KG zum Jahresende ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss grundsätzlich bis zum 30. September der Clubverwaltung bzw. dem Mitglied zugegangen sein.

Die ordentliche Kündigung bedarf keines besonderen Grundes. Die ordentliche Kündigung kann auch durch die Hanse Lounge GmbH & Co. KG ausgesprochen werden.

Vor der ordentlichen Kündigung eines Mitgliedschaftsvertrages durch die Hanse Lounge GmbH & Co. KG soll der Beirat der Hanse Lounge gehört werden.

Datenschutz

Die Hanse Lounge verarbeitet und nutzt die ihr überlassenen personenbezogenen Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Mitgliederbetreuung.