Das Mitglied wird von der Firma zur Aufnahme namentlich vorgeschlagen und vom Beirat bestätigt. Die Firma kann von ihrem Platzrecht Gebrauch machen und durch eine andere Person ersetzen, eine neuerliche Aufnahmegebühr wird fällig. Die neuen Mitglieder müssen ebenfalls durch den Beirat bestätigt werden.
1. Wohnsitz, Lebensschwerpunkt (mehr als 200 Tage im Jahr), sowie Rechnungs- u. Korrespondenzanschrift im Ausland
(nicht anwendbar bei auswärtigen/ausländischen Wohnsitz)
auf Anfrage
Stand Februar 2022